Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) (ehem. ASIV)
Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist auf folgende Ziele ausgerichtet: (a) soziale, kulturelle, politische und berufliche Integration, (b) selbstständige und verantwortungsbewusste Lebensführung, (c) Mitwirkung, (d) Gesundheitsförderung und Prävention, (e) Stärkung der Kinder- und Jugendkultur, (f) kinder- und jugendgerechte Rahmenbedingungen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich primär an alle Kinder und Jugendlichen von sechs bis 20 Jahren, an nicht institutionell organisierte Gruppen von Kindern und Jugendlichen sowie an deren Umfeld. Die Leistungsangebote der Gemeinden richten sich grundsätzlich an das gesamte Altersspektrum.
Das Amt für Integration und Soziales (AIS) stellt die Leistungsangebote bereit, die auf den ganzen Kanton ausgerichtet sind. Es kann Leistungsangebote bereitstellen, die insbesondere folgende Aufgaben betreffen:
Die Gemeinden stellen die Leistungsangebote bereit, die auf eine oder mehrere Gemeinden ausgerichtet sind. Sie erbringen die Leistungen entweder selbst oder schliessen Leistungsverträge mit Leistungserbringern ab.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst die Leistungsbereiche:
Die Gemeinden oder Einzugsgebiete mit mehreren Gemeinden bieten Leistungsangebote in allen Leistungsbereichen an.
Für den Kanton Bern sind für die offene Kinder- und Jugendarbeit - nebst der FKJV sowie den Sozialrechten und Sozialzielen auf Verfassungsebene (vgl. dazu Verfassung des Kantons Bern) - u.a. folgende rechtlichen Bestimmungen massgebend: