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Kantonale / Kommunale Ebene

Das Ziel der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Bern ist, den jüngeren Generationen gute Aufwachsbedingungen bereit zu stellen, welche die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer selbst- und sozialverantwortlichen Lebensgestaltung befähigen.


Die Gemeinden sind die zentralen Akteurinnen in der Kinder- und Jugendpolitik und sie verfügen über viel Handlungsspielraum zur Gestaltung des sozialräumlichen Zusammenlebens.. Insbesondere ganz junge Menschen sind in erster Linie auf den kommunalen Lebensraum ausgerichtet. Hier findet bis in mittlere Jugendalter das Aufwachsen statt, hier werden alle wesentlichen Kompetenzen und Ressourcen erworben, Verhaltensweisen trainiert und Selbstwirksamkeit erfahren, um später erfolgreich an der Gesellschaft teilhaben zu können.

Die Gemeinden bilden während Jahren die zentrale Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hier wachsen sie auf, leben mit ihrer Familie, gehen zur Schule, bilden ein soziales Netz und verbringen einen grossen Teil ihrer freien Zeit. Mit zunehmendem Alter erweitert sich der Lebensraum stetig. Während sich Kleinkinder vor allem in der Familie bewegen, gewinnen ausserfamiliäre und ausserschulische Beziehungen mit Gleichalterigen mit zunehmendem Alter an Bedeutung. So erweitert sich der Aktionsradius schrittweise auf die Nachbarschaft, das Quartier, den öffentlichen Raum: zuerst kommunal  und später auch regional.  Das Ziel kommunaler Kinder- und Jugendpolitik ist, den jüngeren Generationen gute Aufwachsbedingungen bereit zu stellen. Bedingungen des Aufwachsens, welche die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer selbst- und sozialverantwortlichen Lebensgestaltung befähigen.

Die verschiedenen kommunalen Akteur*innen haben unterschiedliche Ansprüche und Erwartungen an die Politik. Entsprechend breit gliedern sich die politischen Themenfelder und die kommunale Aufgabenpallette. Die kommunalen Behörden sind verantwortlich dafür, die Grundversorgung, Infrastruktur, Bildung und die Grundvoraussetzungen für das Zusammenleben bereitzustellen. Kinder und Jugendliche haben keine politische Stimme. Deshalb müssen ihre Interessen von stimmberechtigten Erwachsenen vertreten werden. Mittels der Kinder- und Jugendpolitik können die politischen Vertreter*innen der Kinder und Jugendlichen Einfluss auf Entwicklungen nehmen, welche die Kinder und Jugendlichen in ihren Aufwachs- und Lebensbedingungen beeinflussen.

Um die Aufwachsbedingungen im Setting Freizeit zu beeinflussen, setzt die kantonale bzw. kommunale Kinder- und Jugendpolitik offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) als professionelles sozialräumliches Instrumentarium ein.

Die Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV (ehem. ASIV)) bildet seit dem 01.01.2022 die rechtliche Grundlage der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern. Der Regierungsrat des Kantons Bern regelt in dieser Verordnung, gestützt auf das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG), die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung nach Artikel 37 ff. SLG (FKJV, Art. 1). Ermächtigungen an die Gemeinden, Aufwendungen für ein soziales Leistungsangebot im Sinne dieser Verordnung dem Lastenausgleich zuzuführen, werden durch die GSI verfügt (FKJV, Art. 2). Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist insbesondere unter dem Abschnitt 3 der FKJV geregelt.