Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst grundlegende Rechte für Kinder auf Überleben, Entwicklung und Schutz und formuliert Beteiligungsrechte für Kinder in Verfahren, die sie mitbetreffen. Kinder und Jugendliche können diese Rechte aber nicht immer wahrnehmen.
Voraussetzung dafür ist, dass sie über ihre Rechte informiert sind, Unterstützung erhalten, wenn sie diese ausüben wollen, und wirksame Beschwerdemöglichkeiten haben. Es braucht deshalb Stellen, die Kinder in der Ausübung ihrer Rechte beraten und befugt sind, Beschwerden von Kindern auf allen staatlichen Ebenen in kindgerechter Art und Weise entgegen zu nehmen, zu untersuchen und zu ermitteln.
Die Schaffung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus für die Kinderrechte wurde der Schweiz vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wiederholt empfohlen. Mit der Annahme der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» ist der Bund nun gefordert, Rechtsgrundlagen für die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinder auszuarbeiten und einen Gesetzesentwurf für deren Ausgestaltung vorzulegen. Die Fachveranstaltung leistet einen Beitrag zu dieser Thematik, bindet dabei Erfahrungen aus der Praxis ein und blickt über die Landesgrenzen hinaus.
Programm
Sprachen
Die Veranstaltung wird simultan in die Deutsche und Französische Sprache übersetzt.
Anmeldung bis Mittwoch, 17. März 2021.
Kosten
Nicht-Mitglieder: CHF 50.00
Für Studierende: CHF 20.00
Für Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte Schweiz ist die Teilnahme kostenlos.
Veranstaltungsinformationen | |
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Datum | 25.03.2021 - 13:45 bis 16:30 Uhr |
Kategorie | Externe |
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