Kindesschutz

Ausgangslage

Die Aufgabe des Kindesschutzes ist es, auf besondere soziale Problemlagen und Risikosituationen zu reagieren, die das gesunde und sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder zu negativen Entwicklungsverläufen von jungen Menschen führen könnten. Umfassender, ganzheitlicher Kindesschutz orientiert sich entlang der vielfältigen sozialen und familiären Lebenswirklichkeiten der Kinder und Jugendlichen. Kindesschutz ist daher eine interdisziplinäre und systemübergreifende Angelegenheit. Die Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen aus unterschiedlichen Berufsgruppen sowie die Kooperation und Vernetzung sind wesentlich für einen funktionierenden Kindesschutz (KJA 2020). 
Fachpersonen der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (OKJA) sind in ihrer Funktion konfrontiert mit Aussagen, Beobachtungen und Hinweisen, welche auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen hindeuten. Aufgrund des Auftrags, der gesetzlichen Vorgaben und der Arbeitsweise der OKJA bestehen jedoch Unklarheiten in Hinblick auf die Rolle der Fachpersonen und somit darüber, welches Vorgehen bei Verdacht oder einem Hinweis auf Gefährdung von Kindern und Jugendlichen gewählt werden soll.

Ziel

Das vorliegende Issue befasst sich mit der aktuellen Situation im Bereich Kindes- und Jugendschutz, bezieht sich auf gesetzliche Vorgaben und zeigt Herausforderungen und offene Fragen im Umgang mit dem Thema innerhalb der OKJA auf.

Definition Kindesschutz / Kindeswohl

Der «Kindesschutz» ist aus dem Begriff «Kindeswohl» abzuleiten. Ziel des Kindesschutzes ist immer die Abwendung einer (drohenden) Gefährdung des Kindeswohls, wenn sorgeberechtigte Personen ihre Betreuungs-, Erziehungs- und Schutzaufgaben nicht wahrnehmen können (KJA 2014).
Das Kindeswohl ist der Inbegriff aller begünstigenden Lebensumstände, um dem Kind zu einer gesunden Entwicklung zu verhelfen. Dazu gehören elementare Dinge wie ausreichend Ernährung, wettergerechte Kleidung, ein Dach über dem Kopf, aber auch Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt sowie liebevolle Zuwendung, Lob und Anerkennung, Respekt und Achtsamkeit, Verbindlichkeit in den Beziehungen und eine sichere Lebensorientierung (KJA 2012). 
Das Zivilgesetzbuch gibt keine Definition des Kindeswohls, es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Das Kindeswohl ist Abbild der wertpluralistischen Gesellschaft und dem Ermessensspielraum der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder. Es gibt keine Messlatte zum Abgleich von guter bis schlechter Elternschaft. Massgebend ist, was für ein Kind aufgrund seiner individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften in der gegebenen Situation das Beste ist (Hochschule Luzern 2011).
Der Begriff Kindesschutz bezieht sich sowohl auf Kinder wie auch auf Jugendliche von Geburt bis zum Erreichen des 18. Altersjahrs. Die OKJA arbeitet gemäss kantonalem Auftrag mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6-20 Jahren.
Während Kinder in der Regel in der Obhut und unter starkem Einfluss der Eltern oder Erziehungsberechtigten sind, rücken die Jugendlichen bei Problemlösungen vermehrt selbst in den Vordergrund.  Mit zunehmendem Alter des Kindes ist auch seine Meinung stärker zu berücksichtigen. Oft ist die Gefährdung auch Teil eines Loslösungs- und Sozialisationsprozesses (Hochschule Luzern 2011). Für die Arbeit der OKJA im Bereich Kindesschutz macht es aus diesem Grund Sinn, zwischen Kindeswohl und «Jugendwohl» zu unterscheiden.

Gefährdung des Kindeswohls

Eine Gefährdung des Kindes- bzw. Jugendwohls besteht, wenn die Grundbedürfnisse und Grundrechte der Kinder und Jugendlichen nicht erfüllt sind und sie sich nicht entsprechend ihrer Potentiale entfalten können sowie vermeidbares Leid nicht verhindert wird. Auf rechtlicher Ebene wird geprüft, ob eine ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen oder psychischen Wohls der Kinder / Jugendlichen vorauszusehen ist. Nicht erforderlich ist, dass diese Möglichkeit sich schon verwirklicht hat. Unerheblich sind zudem die Ursachen der Gefährdung: Sie können in den Anlagen oder in mangelnden Ressourcen und Kompetenzen des Kindes, der Eltern oder der weiteren Umgebung liegen (KJA 2020).

Gefährdungsformen

Vernachlässigung
Nichterfüllen kindlicher Bedürfnisse durch Unterlassen oder Entzug der notwendigen Fürsorge (Ernährung, Pflege), Aufsicht (Betreuung, Schutz vor Gefahren) und Anregung (zur motorischen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung) (ebd.).

Psychische Gefährdung
Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung aufgrund von Ablehnung, Drohung, Beschimpfung, Blossstellung, Demütigung, Verachtung, Abwertung, Isolation oder Nichtbeachtung. Das Miterleben elterlicher Paargewalt und die Instrumentalisierung von Kindern in eskalierenden Elternkonflikten gelten aktuell als häufigste Form psychischer Gefährdung (ebd.).

Körperliche Misshandlung
Schläge und andere gewaltsame Handlungen wie Verbrennen, Würgen, Schütteln, Verbrühen sowie weibliche Genitalverstümmelung (ebd.).

Sexueller Missbrauch
Jede sexuelle Handlung mit oder ohne Körperkontakt, die an oder vor einem Kind vorgenommen wird ohne dessen Einverständnis, oder der das Kind aufgrund seiner Entwicklung nicht willentlich zustimmen kann (ebd.).

Früherkennung im Kindesschutz

Im Kindesschutz ist die Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen zu einer wichtigen Handlungsmaxime geworden. In der Früherkennung sollen Kinder und Jugendliche, die in ihrer psychischen physischen und sexuellen Entwicklung gefährdet sind, frühzeitig Unterstützung erhalten. Dahinter steht die Absicht, durch das frühe Aufgreifen von Signalen und Anzeichen, welche auf schwierige Entwicklungsverläufe hindeuten, das Auftreten einer konkreten Gefährdungssituation zu verhindern oder, bei deren Vorliegen, das Gefährdungspotenzial zu vermindern. Damit ist auch die Hoffnung verbunden, dass mit niederschwelligen Hilfen die Erziehungs- und Betreuungskompetenz der Eltern so gestärkt werden kann, dass einschneidendere Interventionen vermieden werden können (Hochschule Luzern 2011). 
Damit Kindesschutz vor allem auch in der Früherkennung gelingt, braucht es stabile Brücken zwischen den verschiedenen Systemen und Akteur*innen, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern in Kontakt stehen. Verlässliche Netzwerkstrukturen, Anlaufstellen und verbindliche Kooperations- und Austauschgefässe sind im Kindesschutz unerlässlich. Voraussetzung zu deren Gelingen ist nicht nur, dass für sämtliche Beteiligten klar ist, wie innerhalb der eigenen professionellen Strukturen mit einer Gefährdung umgegangen wird. Auch die Kenntnis der Zuständigkeiten und Möglichkeiten der weiteren Fachstellen und Behörden im Kindesschutz ist für eine gelingende Zusammenarbeit nötig.Gleichzeitig ist für die erfolgreiche Kooperation transparente Kommunikation und gegenseitige Information unabdingbar. Dafür muss die Frage nach den jeweiligen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und dem Datenschutz geklärt sein (ebd.).

Früherkennung in der OKJA

Durch die niederschwelligen, freiwilligen Angebote sowie der Beziehungsgestaltung auf Augenhöhe hat die OKJA eine wichtige Funktion im frühzeitigen Erkennen und angemessenen Reagieren bei Verdacht auf Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Krisen und Gefährdungen kündigen sich meist durch subtile Signale an. Je früher solche Signale wahrgenommen werden, desto eher kann darauf reagiert werden. Insbesondere durch die gelungene Beziehungsarbeit können Vertrauen, Beständigkeit und Kontinuität entstehen, was den Fachpersonen als Grundlage dient, um Kindern und Jugendlichen Grenzen aufzuzeigen sowie mit ihnen über Werte und Normen zu diskutieren (DOJ 2018).
Dokumentiert wird in der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht. Eine interne Dokumentationsvorlage ist jedoch aus folgenden Gründen empfehlenswert:

  • Übersicht über konkrete Aussagen, Beobachtungen oder Hinweise, welche zum Verdacht auf mögliche Gefährdung des Kindes- oder Jugendwohls führten (Interpretationen sind als solche zu kennzeichnen).
  • Grundlage zur Besprechung mit Leitung und Team zur Bestimmung des weiteren Vorgehens.
  • Nachvollziehbarkeit Beschluss Stellenleitung oder weiterer verantwortlicher Personen (insbesondere auch zur Begründung beim Beschluss, keine Gefährdungsmeldung zu machen).
  • Klare Informationsgrundlage bei Meldung an KESB.
  • Fallverlauf bei späterer erneuter Auffälligkeit – damit man nicht von vorne beginnt.

Der Schutz und die Weitergabe von Daten, die Schweigepflicht und die Melderechte und Meldepflichten für die OKJA werden in den «Richtlinien zum Datenschutz für die OKJA im Kanton Bern» des Verbands voja ausgeführt. Die offene Kinder- und Jugendarbeit bewegt sich oft auch im Bereich der besonders schützenswerten Personendaten, daher ist grösste Sorgfalt zu wahren.

Relevante gesetzliche Grundlagen

  • Bundesverfassung Art. 11, Art. 41, Abs. 1a, 1b und 1g sowie Art. 67, Abs.1
  • Kinder- und Jugendförderungsgesetz, Art. 2a und Art. 6, Abs. 1c 
  • Sozialhilfegesetz, Art. 8
  • Meldepflicht Art 443, abs. 2 ZGB
  • Ressourcenorientierung Art. 302, Abs. 1 ZGB
  • Amtsgeheimnis Art. 58 des Personalgesetzes
  • Strafgesetzbuch (Art. 122ff, 187ff, Art. 213, Art. 219, 386 Abs. 4) 
  • Opferhilfegesetz – Beratungsstelle für Opfer muss gewährleistet werden (Art. 3 OHG)
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Betroffene Politikbereiche

Grundstein für die Kinder- und Jugendpolitik des Bundes bildet der am 27. August 2008 verabschiedete Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik». Die Schweizer Bundesregierung hat darin Kinder- und Jugendpolitik auf der Grundlage der Bundesverfassung und der UNO-Kinderrechtskonvention als eine Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung definiert.

Das Kindesschutzrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Kantonale Gesetze ergänzen diese Bestimmungen. Die Grundrechte stehen in der Bundesverfassung.

Sozialpolitik

Umsetzung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG). Der Kanton Bern ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Kindesschutz zuständig und koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen. Kindesschutz umfasst die Bereiche Früherkennung von Kindeswohlgefährdung, freiwilliger / einvernehmlicher Kindesschutz und behördlicher Kindesschutz.

Familienpolitik

Der Kanton Bern schafft die Voraussetzungen zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung von sozialem Wohlbefinden. Die Ziele sind die Existenzsicherung, die Integration und die Familienförderung. 
Im Familienkonzept beschreibt der Kanton die zentralen Massnahmen und Ziele seiner Familienpolitik. Darunter werden gute Rahmenbedingungen für Familien, familienergänzende Betreuung, frühe Förderung, offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienplanung und verschiedene Beratungsstellen für Familienfragen verstanden (GSI 2009).

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Potential und Herausforderungen

Potential

 
Gefährdung abwenden

Wenn das Kindeswohl durch bestimmte Umstände gefährdet ist und die Eltern unter Inanspruchnahme von freiwilligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten keine Abhilfe schaffen, muss die KESB respektive das Gericht eine Massnahme prüfen. Die OKJA hat keinen Abklärungsauftrag, gehört aber zu den freiwilligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten und trägt damit zur Abhilfe von behördlichem Kindesschutz und zur frühzeitigen Erkennung und Minderung oder Abwendung von Problemlagen bei. Das Ziel ist, die Notwendigkeit von behördlichen Eingriffen in das Familienleben zu reduzieren.

Kritische Lebensübergänge begleiten

Der Übergang von der Kindheit in die Erwachsenen- / Berufswelt ist für alle Beteiligten mit grossen Veränderungen und Herausforderungen verbunden. Die OKJA ist dabei ein wichtiger Player bei der Begleitung von kritischen Lebensübergängen (vulnerabler) Kinder und Jugendlicher. Im Idealfall kann die OKJA zu einer Stabilisierung und Lebensbewältigung beitragen.

Gesundheitsförderung und Prävention

Gesundheitsförderung und Prävention ermöglichen die gezielte Ausrichtung auf reell vorhandene Probleme und Bedürfnisse. Die Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft der Gemeinden und des Kantons, die nötigen Grundlagen zu schaffen und diese nachhaltig zu verankern. Das Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention sind fliessende Übergänge zwischen der (Primär-)Prävention, Früherkennung und Frühintervention (F+F) sowie eine gute Vernetzung von Hilfsangeboten.
Die OKJA kann in der Pflege und Entwicklung der Präventionsarbeit im Gemeindewesen eine wichtige Rolle einnehmen. Dazu gehören beispielsweise die Lebenswelt- und Sozialraumanalyse sowie die Vernetzung von lokalen und institutionellen Ressourcen und Akteur*innen. Die OKJA hat ein hohes Potential im Bereich sozialraumorientierter Angebote.
Problematischen Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen kann mithilfe der sog. «Verhaltensprävention» (Sucht Schweiz 2013a) entgegengewirkt werden. Ihr Ziel sind die Förderung und Stärkung der Lebenskompetenz, die es Kindern / Jugendlichen ermöglicht, in verschiedensten Situationen angemessene Entscheidungen zu treffen (bspw. Lehrstellen- und Berufswahl, Konsum- und Gesundheitsverhalten, Sozialverhalten). Neben dem individuellen Verhalten der Kinder / Jugendlichen spielen auch das (soziale) Umfeld, die äusseren Verhältnisse und die näheren Bezugspersonen eine entscheidende Rolle in der Entwicklung. In diesem Zusammenhang kann «Verhältnisprävention» (Sucht Schweiz 2013b) eingesetzt werden, welche ihren Fokus auf die Verbesserung der Umwelt und Strukturen legt. Dabei geht es insbesondere darum, Ressourcen / Angebote und deren Zugänglichkeit zu optimieren sowie Risikofaktoren im Umfeld zu reduzieren (bspw. Senkung der Verfügbarkeit von Suchtmitteln oder Waffen, Stärkung der Familien und der Erziehungskompetenzen von Eltern).
Die OKJA ist auch im Bereich der Förderung von Lebenskompetenzen professionell aufgestellt und kann mit verschiedenen pädagogischen Projekten und Methoden sowohl die individuellen Ressourcen von Kindern / Jugendlichen stärken, als auch zur Verbesserung des Lebensumfelds beitragen.

Herausforderungen

 
Herausforderungen zwischen Arbeitsgrundlagen der OKJA und gesetzlichen Vorgaben
 

Einverständnis der Betroffenen
Im Bereich Kindesschutz sind die Fachpersonen der OKJA einem Rollenkonflikt ausgesetzt: Sie sehen sich einerseits mit verschiedenen Arbeitsgrundlagen und gesetzlichen Vorgaben konfrontiert, andererseits sollen sie Informationen grundsätzlich im Einverständnis mit dem betroffenen Kind / Jugendlichen weitergeben.

Einbezug der Eltern / anderer Fachstellen
Wenn OKJA Fachpersonen Kenntnis über eine Gefährdung haben, muss der Einbezug der Eltern gut überlegt sein. Abzuwägen ist vorher, ob der Einbezug anderer Fachstellen im Hinblick auf das Wohl des Kindes sinnvoller wäre (z.B. bei Kindesmissbrauch). 
Mögliche Gefährdungslagen werden von Fachpersonen der OKJA (aber auch von anderen Professionen) unterschiedlich gedeutet und bewertet. Die Fachpersonen - und insbesondere die Stellenleitenden als Entscheidungsverantwortliche - müssen abwägen, zu welchem Zeitpunkt zusätzliche Stellen miteinbezogen werden sollten. Die Meldepflicht an die KESB kommt dann zum Tragen, wenn die Fachperson in ihrer beruflichen Tätigkeit und im einvernehmlichen Rahmen nicht ausreichend für Abhilfe schaffen kann. Ist eine Unterstützung mit den Betroffenen einvernehmlich vereinbart, darf die KESB keine behördliche Massnahme anordnen (Subsidiaritätsprinzip) (BBI 2017: ZGB Art. 314d Abs. 1+2).

Datenaustausch
Der Datenaustausch kann problematisch sein wenn nicht geklärt ist, wer welche Informationen zu welchem Zweck erhalten soll. Es besteht diesbezüglich keine verbindlich geregelte Zusammenarbeit der verschiedenen kommunalen Akteur*innen (OKJA / Schulsozialarbeit / Sozialdienst).

Vorgehen bei Gefährdung
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei einer Gefährdung ist für die Fachpersonen schwierig, weil sie aufgrund der Freiwilligkeit der OKJA-Angebote davon ausgehen müssen, dass bei einer Gefährdungsmeldung oder anderweitigen Meldungen (Polizei, kommunale Behörden, etc.) die aufgebaute Beziehung zum Kind abrupt endet oder zumindest stark leidet. Je nach Situation endet dadurch auch eine wertvolle Beziehung, welche dem Kind als Schutzfaktor dienen konnte. 
Die Beratungs- und Informationsfunktion der KESB ist hierbei eine wichtige Anlaufstelle für die Fachpersonen der OKJA (KJA 2019).

Verbindlichkeit
Die Angebote der OKJA sind immer freiwillig. Dieser Umstand erschwert die verbindliche Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Bezugspersonen. Angestrebte und geplante Interventionen mit Kindern und Jugendlichen sind auf diese Weise nur schwer umsetzbar und müssen ggf. an andere Stellen abgegeben werden (Triage).

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Werte / Haltungen / Forderungen

Werte / Haltungen

  • Mit zunehmendem Alter des Kindes / Jugendlichen ist dessen Wille generell und in Bezug auf eine Gefährdung stärker zu berücksichtigen und miteinzubeziehen. 
  • Die OKJA setzt auf Potentiale und Stärken von Kindern und Jugendlichen und begleitet diese. 
  • Die OKJA legt den Fokus auf positive Aspekte und Verhaltensweisen von gefährdeten Kindern / Jugendlichen und bringt diesen in interdisziplinären Arbeitsgruppen ein.
  • Durch die Nähe der OKJA zur Lebenswelt der Kinder- und Jugendlichen ist sie in der Lage, kreative, der Lebenswelt angepasste Lösungsansätze zu fördern.
  • Krisen gehören zur Adoleszenz-Phase. Die OKJA verfügt über Fachwissen und kann adäquat damit umgehen.
  • Mögliche Gefährdungslagen werden von Fachpersonen aufgrund ihrer Überzeugungen, Werthaltungen und Aufträge unterschiedlich eingeschätzt. Daher treffen Fachpersonen der OKJA bei Kindeswohlgefährdungen Entscheidungen nie alleine und tauschen sich regelmässig aus (Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Intervisionen etc.). Der interdisziplinäre Fachdiskurs ist dabei von grosser Bedeutung. 
  • Kindesschutz wird vor allem von der Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit geprägt.

Forderungen

  • Gemeinsame Erarbeitung eines Leitfadens «Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen im Bereich OKJA» sowie eines Informationsflyers zum «Vorgehen Früherkennung» und «Meldung Kindeswohlgefährdung OKJA» durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), das Sozialamt (SA), das Kantonale Jugendamt (KJA) und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK).  
  • Einheitliche Arbeitshilfe der OKJA zur «Dokumentation im Kanton Bern».
  • Potenzial der OKJA als Schutzfaktor im Kindesschutz definieren.
  • Das Thema Kindesschutz wird aktiv thematisiert mit folgenden Zielen:
    • Förderung eines zuverlässigen und achtsamen Umgangs mit Unsicherheiten, Risiken und kritischen Ereignissen in der Kindesschutzarbeit der OKJA.
    • Fachpersonen der OKJA tauschen sich über Herausforderungen im Kindesschutz aus und sind in der Lage, system- und organisationsbedingte Entstehungsursachen wahrzunehmen.
    • Fachpersonen der OKJA erhalten methodische Anregungen für das frühzeitige Erkennen kritischer Entwicklungen und den kompetenten Umgang mit Risiken und Krisensituationen im Kindesschutz.
    • Gezielte Weiterbildungsangebote für Mitarbeitende in der OKJA. 
    • Richtlinien zum Datenschutz des Verbands voja aktuell halten.
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Relevanz gem. Ziele FKJV* (ehem. ASIV)

Durch Früherkennung / Frühintervention leistet die OKJA:

  • Präventive Arbeit bei möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen, unter anderem durch die gezielte Reduktion von Risikofaktoren und der Förderung von Schutzfaktoren in ihrem Umfeld.
  • Arbeit zur Förderung der Gesundheit bei Kindes- / Jugendwohlgefährdung.
  • Einen wichtigen Beitrag zur bedürfnisgerechten Sozialisation und Integration von Kindern und Jugendlichen.
  • Die Förderung von kinder- und jugendgerechten Rahmenbedingungen (Rechte der Kinder / Jugendlichen).


*Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration, Kanton Bern (ASIV)
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Leistungen OKJA

Früherkennung & Prävention

Die Fachpersonen der OKJA leisten Beziehungsarbeit und fördern tragfähige Beziehungen auf Vertrauensbasis. Sie sprechen Themen mit den Kindern und Jugendlichen offen an und beraten niederschwellig. Diese Arbeit auf Augenhöhe mit den Zielgruppen ist eine zentrale Kernaufgabe der OKJA im Bereich Früherkennung und Frühintervention. Sie hilft dabei, Kindeswohlgefährdungen frühzeitig wahrnehmen zu können und gezielt Schutzfaktoren (Selbstvertrauen, positive Lebenseinstellung, gesundes Selbstwertgefühl, unterstützende Bezugspersonen) zu fördern sowie Risikofaktoren zu vermindern.

Gesundheitsförderung

Die OKJA fördert durch partizipative Angebote, in denen Kinder und Jugendliche selbst Verantwortung übernehmen und Handlungskompetenzen erlernen, das Selbstwirksamkeitserleben und die Eigenständigkeit der Kinder und Jugendlichen.
Die OKJA unterstützt die Chancengleichheit, indem sie ihre Angebote für alle, unabhängig vom Einkommen der Eltern, vom gesundheitlichen Zustand, vom Geschlecht und von der Herkunft, öffnet.
Die OKJA informiert Kinder und Jugendliche über Risiken und stärkt sie darin, Gefühle und Probleme offen anzusprechen (z.B. durch Informationsbroschüren oder persönliche Gespräche im Jugendtreff).

Interventionen

Die OKJA-Fachstellen verfügen über das nötige Wissen zu Ablauf und Vorgehen bei möglichen Kindeswohlgefährdungen.
Die OKJA ermöglicht Projekte und Angebote zur Sensibilisierung im Zusammenhang mit dem Schutz der persönlichen Integrität für Kinder und Jugendliche.
Die OKJA-Fachpersonen bieten ihre Hilfe in akuten Fällen an und begleiten Kinder und Jugendliche, welche weiterführende / spezifische Hilfe brauchen (Triage).

Vernetzung

Die OKJA-Fachstellen reagieren auf strukturelle Schwierigkeiten und Herausforderungen für Kinder und Jugendliche und erarbeiten Lösungen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteur*innen (z.B. politisch, institutionell, sozialräumlich).
Die OKJA sucht die Zusammenarbeit mit Vernetzungspartner*innen, welche ebenfalls den Schutz von Kindern und Jugendlichen fördern.
Die OKJA pflegt gute Beziehungen zu den Eltern, zur Schule und zur Schulsozialarbeit, um die Kinder und Jugendlichen adäquat begleiten und schützen zu können.

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Konkreter Nutzen

für Kinder / Jugendliche

  • Frühzeitiges Erfahren, dass Signale / Verhaltensveränderungen bemerkt wurden.
  • Durch Freiwilligkeit und nicht vorhandenes Abhängigkeitsverhältnis besteht Rückzugsmöglichkeit.
  • Freiwilliges und kostenloses Gesprächs- und Unterstützungsangebot zur Wahrung des physischen und psychischen Wohlbefindens.
  • Nutzen von Tür- und Angelgesprächen anstelle terminierter Beratungsangebote (Niederschwelligkeit).
  • Örtliche Nähe der Fachstelle, gute Erreichbarkeit.
  • Vertraute Personen der OKJA, Vertrauensbasis.

für Gemeinden / die Gesellschaft

  • Fachstelle vor Ort, welche über Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten sowie Vernetzung mit weiteren Fachstellen verfügt.
  • Senkung der Anzahl Gefährdungsmeldungen durch Früherkennung und Frühintervention.
  • Verminderung finanziell abzugeltender Polizeieinsätze (häusliche Gewalt).
  • Gesetzliche und gesellschaftliche Verantwortung (Kindesschutz).
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Good Practice

«Köniz schaut hin» (KSH)

Das Projekt «Köniz schaut hin» wurde lanciert um Gewalt, sexuelle Übergriffe, Diskriminierung und schädigenden Suchtmittelkonsum im Umfeld von Kindern und Jugendlichen in Schule und Freizeit gezielt zu reduzieren.

Link

Fachstelle Prävention, Kinder- und Jugendarbeit (FPKJ)

Andreas Wyss
Stapfenstrasse 13
3098 Köniz

andreas.wyss@koeniz.ch
031 970 95 69

«Mein Körper gehört mir!»

«Mein Körper gehört mir!» ist eine interaktive Ausstellung der Stiftung Kinderschutz Schweiz zur Prävention im Bereich von sexueller Gewalt gegen Kinder. Anhand von verschiedenen Aufgaben, die es bei einem Parcours zu bewältigen gibt, werden auf spielerische Weise das Selbstbewusstsein der Kinder gestärkt und ihre Fähigkeit, über Gefühle, Berührungen und Geheimnisse zu sprechen, gefördert.

Das Angebot ist unterteilt in die Altersgruppen 4-6 Jahre und 7-9 Jahre. Seit Anfang 2021 gibt es neu das Angebot «Love Limits» für Jugendliche von 14-16 Jahren.

«Mein Körper gehört mir!» wird sowohl von Schulen als auch von OKJA-Fachstellen durchgeführt.

Kinderschutz Schweiz

Schlösslistrasse 9a
3008 Bern

info@kinderschutz.ch
031 384 29 29
Parcours «Mein Körper gehört mir!»


OKJA Niesen
Susanne Plugge
susanne.plugge@okjaniesen.ch
079 889 75 23
Link zum Projekt

KJFS Lyss
Hannes Leuenberger
hannes.leuenberger@lyss.ch
079 347 00 46
Link zum Projekt

«Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen  durch Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Kanton Bern»

Der «Verhaltenskodex» des Verbands voja soll sowohl den Gemeinden in ihrer Rolle als Auftraggeberinnen der OKJA als auch allen Mitarbeiter*innen, zu denen neben der Leitung, den Fachpersonen und den Auszubildenden auch Freiwillige zählen, als Empfehlung und Orientierungsrahmen für professionelle Grundhaltungen und Standards in Bezug auf die Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen dienen. Ziel ist, Grenzverletzungen und sexuelle Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter*innen der OKJA zu vermeiden und gleichzeitig die Handlungssicherheit für die Mitarbeiter*innen zu steigern.

Verband für offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern (voja)

Spitalgasse 28
3011 Bern

info@voja.ch
076 830 10 92
www.voja.ch
Der Verhaltenskodex ist im Downloadcenter frei verfügbar.


Fil rouge

Fil rouge ist ein interdisziplinäres, kostenloses Beratungsangebot für Fachleute. In einer multidisziplinären Fallberatung werden komplexe, nicht akute Fälle in einer umfassenden Weise besprochen und beurteilt. Fil rouge fördert die Professionalität, Interdisziplinarität und die Vernetzung unter den verschiedenen Berufsgruppen. Das Angebot ist kein Notfalldienst.

Link

Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern

Fil rouge
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern

fil.rouge@be.ch
031 633 71 48


Handlungsleitfaden Früherkennung (Grundraster zum Ausfüllen)

Dieser Raster bietet Leitungspersonen im Bereich familienergänzender Kinderbetreuung eine Hilfestellung beim Entwickeln eines betriebsinternen Handlungsleitfadens. Er soll der Organisationsentwicklung im Bereich Früherkennung von Entwicklungsherausforderungen und Kindeswohlgefährdung dienen.

Link

Berner Gesundheit

Allgemeine Fragen & Anliegen:
info@beges.ch
0800 070 070

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Entscheidungshilfen bei möglicher Kindeswohlgefährdung (erstellt für SSA)

Die Entscheidungshilfen sind Bestandteil der «Einschätzungshilfen für die Schulsozialarbeit zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdung», welche Schulsozialarbeitende (SSA) unterstützen, beobachtbare Anhaltspunkte für eine Gefährdung gemeinsam mit der Lehrperson (LP) zu strukturieren, zu gewichten und das Risiko der vorliegenden Situation einzuschätzen (Ampelsystem).

Link

Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern

KJA - Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern

kja-bern@be.ch
031 633 76 33
www.be.ch/kja


Früherkennung und Frühintervention bei Jugendlichen

Informationsseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu Früherkennung und Frühintervention bei Jugendlichen mit den Schwerpunkten «Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen», «Vernetzung» und «Grundlagenarbeit». 
U.a. bietet die Seite auch Fachliteratur, bspw. das Handbuch «Jugendliche richtig anpacken - Früherkennung & Frühintervention bei gefährdeten Jugendlichen».

Link

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern

ncd@bag.admin.ch
058 463 88 24


Nationale Charta «Früherkennung und Frühintervention (F+F)»

Die nationale Charta der Früherkennung und Frühintervention (F+F) umfasst eine Definition sowie die neun Grundhaltungen und das Pyramidenmodell der vier unterschiedlichen Phasen der F+F. Sie berücksichtigt dabei nicht nur die Fähigkeiten und Ressourcen der betroffenen Menschen, sondern auch jene des sozialen Umfelds. Die Charta wird von einer Vielzahl von Organisationen, Konferenzen und Kommissionen aus der gesamten Schweiz getragen.

Link

Radix - Schweizerische Gesundheitsstiftung

RADIX Nordwestschweiz
Eigerplatz 5
3007 Bern
                          
info-be@radix.ch
031 312 75 75

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